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   BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21   

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BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21 (https://dejure.org/2022,46891)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21 (https://dejure.org/2022,46891)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2022 - AnwZ (Brfg) 26/21 (https://dejure.org/2022,46891)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21
    bb) Die Verwerfung des mit Schriftsatz vom 2. Februar 2021 gestellten Ablehnungsgesuchs ist entgegen der Auffassung des Klägers nicht objektiv willkürlich und verstößt nicht gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 290 zur Bedeutung der objektiven Willkür bei der Frage, ob ein Antrag auf Zulassung der Berufung darauf gestützt werden kann, dass ein Befangenheitsantrag während des der Sachentscheidung vorausgehenden Verfahrens zu Unrecht abgelehnt wurde).

    Dazu zählen auch nur der Verschleppung oder als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke dienende Ablehnungsgesuche (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291; NJW 2007, 3771, 3772; Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7 und vom 22. November 2021 - AnwZ (Brfg) 3/21, juris Rn. 28; Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 44 Rn. 13; MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 44 Rn. 6; jeweils mwN).

    (a) Die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung eines abgelehnten Richters ist nur zulässig, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist, etwa wenn es nur mit solchen Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291; NJW 2007, 3771, 3772; Senat, Beschluss vom 2. Mai 2018 aaO; Zöller/G. Vollkommer aaO, Rn. 17 mwN).

    Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291).

  • BGH, 02.05.2018 - AnwZ (Brfg) 10/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21
    Dazu zählen auch nur der Verschleppung oder als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke dienende Ablehnungsgesuche (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291; NJW 2007, 3771, 3772; Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7 und vom 22. November 2021 - AnwZ (Brfg) 3/21, juris Rn. 28; Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 44 Rn. 13; MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 44 Rn. 6; jeweils mwN).

    (a) Die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung eines abgelehnten Richters ist nur zulässig, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist, etwa wenn es nur mit solchen Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291; NJW 2007, 3771, 3772; Senat, Beschluss vom 2. Mai 2018 aaO; Zöller/G. Vollkommer aaO, Rn. 17 mwN).

    Denn die gemäß § 27 Abs. 3 BRAO erfolgende Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk der Rechtsanwalt seine Kanzlei verlegt, beinhaltet grundsätzlich nicht zugleich die Erteilung einer erneuten Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, sondern steht unter dem Vorbehalt des Fortbestandes der zuvor erfolgten Zulassung (BGH, Urteil vom 9. März 2020 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 20 mwN).

  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 74/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen:

    Auszug aus BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21
    Auch lässt sich aus seitens des Klägers angeführten Entscheidungen des Senats (Beschlüsse von 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, NJW-RR 2009, 1578; vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 74/07, juris) für seine Rechtsauffassung nichts herleiten.

    Während bei der erstgenannten Entscheidung noch zur früheren Gesetzesfassung ein gegen die Anforderung des Gutachtens geführtes Gerichtsverfahren bereits abgeschlossen war (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, aaO Rn. 19), betrifft die letztgenannte Entscheidung die Frage, welche inhaltlichen Anforderungen an ein vorgelegtes Gutachten zu stellen sind, um die Vermutungswirkung zu widerlegen (BGH, Beschluss vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 74/07, aaO Rn. 1 ff., 19 ff.).

    Der auch insoweit erhobene Einwand des Klägers, das Urteil des Anwaltsgerichtshofs weiche von der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 74/07, juris), wonach die Vermutungswirkung des § 15 Abs. 3 Satz 1 BRAO nur dann eintrete, wenn die Anordnung mit bindender Wirkung feststehe, ab, ist nicht stichhaltig.

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21
    Dazu zählen auch nur der Verschleppung oder als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke dienende Ablehnungsgesuche (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291; NJW 2007, 3771, 3772; Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7 und vom 22. November 2021 - AnwZ (Brfg) 3/21, juris Rn. 28; Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 44 Rn. 13; MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 44 Rn. 6; jeweils mwN).

    (a) Die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung eines abgelehnten Richters ist nur zulässig, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist, etwa wenn es nur mit solchen Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291; NJW 2007, 3771, 3772; Senat, Beschluss vom 2. Mai 2018 aaO; Zöller/G. Vollkommer aaO, Rn. 17 mwN).

  • BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 81/08

    Verlust des richterlichen Nebenamtes eines ordnungsgemäß berufenen richterlichen

    Auszug aus BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21
    Auch lässt sich aus seitens des Klägers angeführten Entscheidungen des Senats (Beschlüsse von 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, NJW-RR 2009, 1578; vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 74/07, juris) für seine Rechtsauffassung nichts herleiten.

    Während bei der erstgenannten Entscheidung noch zur früheren Gesetzesfassung ein gegen die Anforderung des Gutachtens geführtes Gerichtsverfahren bereits abgeschlossen war (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, aaO Rn. 19), betrifft die letztgenannte Entscheidung die Frage, welche inhaltlichen Anforderungen an ein vorgelegtes Gutachten zu stellen sind, um die Vermutungswirkung zu widerlegen (BGH, Beschluss vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 74/07, aaO Rn. 1 ff., 19 ff.).

  • OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den

    Auszug aus BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21
    Rechtsmissbräuchlich in diesem Sinne ist etwa ein der Erzwingung einer mit Recht abgelehnten Terminverlegung dienendes Ablehnungsgesuch (OLG Frankfurt, NJW 2009, 1007, 1009 mwN; Zöller/G. Vollkommer, aaO).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11

    Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit

    Auszug aus BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21
    Ablehnungsgesuche, die Verunglimpfungen, grobe Beleidigungen oder Beschimpfungen enthalten, sind jedenfalls dann rechtsmissbräuchlich, wenn sie keinen "sachlichen Kern" enthalten (OLG Frankfurt, NJW-RR 2012, 1271, 1272 f.; Zöller/G. Vollkommer, aaO).
  • BGH, 22.11.2021 - AnwZ (Brfg) 3/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21
    Dazu zählen auch nur der Verschleppung oder als taktisches Mittel für verfahrensfremde Zwecke dienende Ablehnungsgesuche (BVerfG, NVwZ-RR 2008, 289, 291; NJW 2007, 3771, 3772; Senatsbeschlüsse vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7 und vom 22. November 2021 - AnwZ (Brfg) 3/21, juris Rn. 28; Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 44 Rn. 13; MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 44 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 3; vom 8. Januar 2018 - AnwZ (Brfg) 10/17, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 53/16

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls:

    Auszug aus BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21
    a) Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Senatsbeschlüsse vom 29. Juli 2016 - AnwZ (Brfg) 60/15, juris Rn. 16 und vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 53/16, NJW 2017, 1181 Rn. 21; jeweils mwN).
  • BVerwG, 31.03.2011 - 10 C 2.10

    Asyl; Ausschlussgrund; Aussetzung des Verfahrens; Beweismaß; faires Verfahren;

  • BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verwerfung

  • BGH, 08.01.2018 - AnwZ (Brfg) 10/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Erwirkung

  • BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16

    Bestandskräftige Anordnung eines Vergabeverfahrens; Sperrwirkung einer

  • BVerwG, 22.12.1997 - 8 B 255.97

    Aussetzung des Verfahrens; Ermessen; Aussetzungspflicht wegen anhängiger

  • BGH, 29.07.2016 - AnwZ (Brfg) 60/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Vermögensverfall bei erfolglosen

  • BGH, 28.03.2013 - AnwZ (Brfg) 70/12

    Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand als

  • BGH, 05.05.2014 - AnwZ (Brfg) 3/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Unfähigkeit aus

  • BGH, 25.02.2022 - AnwZ (Brfg) 16/21

    Anordnung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand gegenüber

  • BGH, 27.03.2014 - AnwZ (Brfg) 57/13

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit dem Widerruf der Zulassung zur

  • VGH Bayern, 15.06.2020 - 6 ZB 20.980

    Kein Gehörsverstoß wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht

  • BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 28/21

    Widerruf der Befugnis zum Führen die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht";

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - 1 AGH 5/20

    Rechtmäßigkeit der Versagung der rückwirkenden Zulassung als

  • KG, 11.07.2023 - 5 W 69/23

    Beschwerde gegen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisenden

    Den Antrag auf Zulassung der Berufung hat der BGH mit Beschluss vom 20. Juni 2022, der auch veröffentlicht ist (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2022 - AnwZ [Brfg] 26/21 -, juris), zurückgewiesen.
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